Die gesetzliche Krebsvorsorge sieht folgenden Untersuchungen vor:
bis zum 25. Lebensjahr: Untersuchung zum Ausschluss einer Chlamydieninfektion
Eine Chlamydieninfektion ist eine sexuell übertragbare bakterielle Infektion, die oft keine Symptome
zeigt, jedoch zu Unfruchtbarkeit führen kann. Zwischen dem 20. bis 25. Lebensjahr kann einmal jährlich
mittels Urinprobe eine Chlamydieninfektion ausgeschlossen werden.
ab dem 20. Lebensjahr: Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitales
Ausführliches Gespräch und Erhebung der Krankengeschichte (inklusive HPV-Impfstatus)
Untersuchung der äußeren und inneren Geschlechtsorgane durch Inspektion und Abtasten
Abstrich zur Zellgewinnung vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal mit nachfolgender
mikroskopischer Untersuchung der Zellen:
Im Alter von 20 bis 34 Jahren jährliche zytologische Untersuchung (PAP-Abstrich)
Im Alter von 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung (PAP-Abstrich) und Test auf humane Papillomviren besteht. Dieser sogenannte Ko-Test erfolgt bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre und wird bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt.
Patientinnen mit Z.n. HE sind davon ausgenommen, hier erfolgt der PAP Abstrich nur bei klinischen Auffälligkeiten. Bei Patientinnen mit Z.n. zervixerhaltenden Operationen wie LASH erfolgt ein reguläres Screening
Beratung zum Untersuchungsergebnis
ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Früherkennung Brustkrebs
Anamnese bezüglich Veränderungen an den Brüsten
Abtasten der Brustdrüsen und der örtlichen Lymphknoten in den Achselhöhlen
Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
Beratung zum Untersuchungsergebnis
ab dem 50. Lebensjahr: Früherkennung Darmkrebs
Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebs Früherkennunsprogramms
Tastuntersuchung des Enddarms
Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum 55. Lebensjahr)
Beratung zum Untersuchungsergebnis
ab dem 55. Lebensjahr:
Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre oder zwei Darmspiegelungen im Abstand
von 10 Jahren durch einen darauf spezialisierten Facharzt
50.-70. Lebensjahr: Mammographiescreening
Röntgenuntersuchung der Brust